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ELTERNBERATUNG BEI EINVERNEHMLICHER SCHEIDUNG

ELTERNBERATUNG BEI EINVERNEHMLICHER SCHEIDUNG

Über

Informationsabend gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz sind die Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine Elternberatung in Anspruch zu nehmen! Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen. » Termine: Donnerstag, 26.03., 28.05. und 02.07.2026, jeweils von 19.00 bis 21.00 Uhr » Leitung: Birgit Kronberger, Lebens- und Sozialberaterin » Kosten: € 30,00 pro Person/ € 60,00 pro Paar (bei Gruppenberatung) € 78,00 pro Stunde für Einzelpersonen oder Paare (bei einer Einzelberatung) » Anmeldung: bis spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Termin Termine für Einzelberatungen können bei Interesse und Bedarf im Büro bzw. in weiterer Folge direkt mit Fr. Kronberger vereinbart werden!

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