Kultur & Aktivitäten
ELTERNBERATUNG BEI EINVERNEHMLICHER SCHEIDUNG

Über
Informationsabend
gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz sind die Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen
Scheidung verpflichtet, eine Elternberatung in Anspruch zu nehmen!
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.
» Termine: Donnerstag, 26.03., 28.05. und 02.07.2026, jeweils von 19.00 bis 21.00 Uhr
» Leitung: Birgit Kronberger, Lebens- und Sozialberaterin
» Kosten: € 30,00 pro Person/ € 60,00 pro Paar (bei Gruppenberatung)
€ 78,00 pro Stunde für Einzelpersonen oder Paare (bei einer Einzelberatung)
» Anmeldung: bis spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Termin
Termine für Einzelberatungen können bei Interesse und Bedarf im Büro bzw. in weiterer Folge direkt
mit Fr. Kronberger vereinbart werden!


